Polizei wird von Kino.to-Anhängern abgemahnt

(Gastartikel von Jan)

Über ein Impressum verfügt die von der deutschen Polizei beschlagnahmte Website kino.to nicht. Daher mahnte man das Land Sachsen ab. Filmfans üben damit Protest gegen die deutsche Gesetzgebung, nicht aber gegen die Schließung des illegalen Filmportals aus.

Die Polizei beschlagnahmte kürzlich die Website Kino.to, ersetzte den Inhalt mit einem Hinweis und versah diese dabei nicht mit einem Impressum. Als Reaktion auf dieses Vorgehen mahnte das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de das sächsische Innenministerium ab. Sie bezeichneten den sichtbaren Hinweis der Beschlagnahmung auf der Seite als einen „klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz“. Dabei ist es den Betreibern der Seite kein Anliegen, gegen die Schließung des dubiosen Filmportals zu protestieren. Im Gegenteil: Sie nutzen die Gunst der Stunde, um auf die Missstände im deutschen Internet-Recht hinzuweisen.

Die Abmahnung wird vermutlich keinen Erfolg haben, vielmehr geht es um den öffentlichen Protest. Der Cineastentreff zeigte sich beim Streitwert jedoch gütlich und verlangte nicht die möglichen 50.000 Euro, sondern legte sich auf 5.000 Euro fest, aus denen für das sächsische Innenministerium Kosten in Höhe von 411,30 Euro anfallen würden.

In Deutschland wurden unter dem Begriff „Abmahnwelle“ in der Vergangenheit zahllose Websitebetreiber und Privatpersonen abgemahnt, weil Details nicht mit den umstrittenen Gesetzen konform waren. In dieser Sparte hat sich für Anwaltsbüros eine regelrechte Geschäftspraxis entwickelt. Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth war einer der Bekanntesten in diesem Metier. Er nahm sich das Leben, bevor er seine Haft wegen Betrug, Untreue und Urkundenfälschung antreten konnte. (via)

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4 Kommentare zu “Polizei wird von Kino.to-Anhängern abgemahnt”

  1. Scheinbar ist die Abmahnung aber nicht sehr erfolgreich, denn ein Impressum gibt es auf der Seite ja immernoch nicht…

  2. Naja, denen ist sowas egal, die haben mehr Macht als so ein stinknormaler Websitebetreiber

  3. Hm mit wieviel muss den ein Normalo bei so einer Abmahnung rechnen?
    Habe ich den Beitrag richtig verstanden und Kino.to sollte wegen dem Impressum 5000€ zahlen?

  4. @Poker Timmy: Links zu Glücksspielen sind hier nicht gerne gesehen, deshalb habe ich deinen mal entfernt.

    Und das Kino.to zahlen muss (also die jetzigen „Betreiber“ => Polizei), halte ich für unwahrscheinlich. Grund: Siehe Kommentar 2 unter diesem Artikel.

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Autor: Simon
Datum: 03.07.2011
Zeit: 19:00 Uhr
Kategorien: Internet
Gelesen: 4361x heute: 2x

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