Erster Minuspunkt für Chrome
Gestern ist der neue Browser „Chrome“ von Google erschienen. Eigentlich habe ich gedacht, dass der Browser mal ziemlich erfolgreich werden könnte. Meine Meinung hat sich aber gerade schlagartig geändert.
Jetzt wurde aber eine ziemlich lächerlich und unrealistische Klausen in den AGB von Chrome entdeckt:
11.1 Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz. Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte. Diese Lizenz dient einzig dem Zweck, Google das Anzeigen, Vertreiben und Bewerben der Services zu ermöglichen, und kann gemäß den sonstigen Bedingungen des jeweiligen Service jederzeit wieder entzogen werden.
Laut diesem Artikel erhält Google automatisch alle Rechte an Inhalten, die über den Browser versendet werden.
Sollte Google das tatsächlich ernst meinen und in den nächsten Versionen beibehalten, werden wohl nichtmehr viele User übrig bleiben.
Quelle: gulli.com
Auf meiner Internetseite findet sich auch ein ausführlicher Test zu Google Chrome. Der Aspekt den du hier nennst ist sehr interessant, habe den noch gar nicht beachtet. Viel Dank!
[…] Paragraph 11 aus den Nutzunsbedingungen von Chrome wurde in den USA “entschärft”. Dort hieß es vor […]
[…] sind viele von den ganzen TV-Meldungen oder von den ziemlich komschen AGBs abgeschreckt. Ich selbst habe Chrome bereits deinstalliert, da mir Firefox besser gefällt und ich […]