Polizei wird von Kino.to-Anhängern abgemahnt

(Gastartikel von Jan) Über ein Impressum verfügt die von der deutschen Polizei beschlagnahmte Website kino.to nicht. Daher mahnte man das Land Sachsen ab. Filmfans üben damit Protest gegen die deutsche Gesetzgebung, nicht aber gegen die Schließung des illegalen Filmportals aus. Die Polizei beschlagnahmte kürzlich die Website Kino.to, ersetzte den Inhalt mit einem Hinweis und versah […]


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